Startpassunterlagen

Startpassbeantragung

Die Teilnahme am Behindertenwettkampfsport erfordert einen Startpass. Der BSN stellt diesen für Sportler seiner Mitgliedsvereine aus. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

•    Untersuchungsbogen für die jeweilige Behinderung
•    Sport-Gesundheits-Pass (erhältlich im BSN)
•    zwei Passbilder

Bitte wählen Sie die entsprechende Behinderungsart aus

Vorgehen für Sportler/-innen mit körperlichen Behinderungen

1. Mit dem DBS-Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.

2. Der Arzt füllt den DBS-Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.

3. DBS-Untersuchungsbogen, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.

4. Der BSN erstellt den Startpass.

5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen.

Vorgehen für Sportler/-innen mit einer geistigen Behinderung

1. Mit der Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.

2. Der Arzt füllt die Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung aus (kann auch durch Leiter/-innen des Wohnheims, der Werkstätte oder der Schule ausgefüllt werden)

3. Der Arzt bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass

4. Klassifizierungsskala, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.

5. Der BSN erstellt den Startpass.

6. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen

Vorgehen für Sportler/-innen mit einer Sehbehinderung

1. Mit dem augenärztlichen Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.

2. Der Arzt füllt den augenärztlichen Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.

3. Augenärztlichen Untersuchungsbogen, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.

4. Der BSN erstellt den Startpass.

5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen (Zeitpunkt entscheidet der Arzt).

Vorgehen für die Teilnahme an Sportarten der Nationalen Spiele (Boccia, Bosseln, Faustball, Flugball, Fußballtennis, Kegeln, Prellball, Sitzball)

1. Mit dem funktionellen Untersuchungsbogen für Nationale Spiele, dem Messblatt (je nach Behinderung) und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.

2. Der Arzt füllt den funktionellen Untersuchungsbogen und das Messblatt aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.

3. Funktionellen Untersuchungsbogen, Messblatt, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.

4. Der BSN erstellt den Startpass.

5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen.

Vorgehen für Sportler/-innen mit Herzerkrankungen oder künstlichen Gelenken

Hier müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden

  • „Fachärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Haftungserklärung“
  •  „Sportfähigkeit für Endoprothesenträger"

Vereinswechsel

Ein Vereinswechsel ist dem BSN umgehend mitzuteilen.