Startpassunterlagen
Startpassbeantragung
Die Teilnahme am Behindertenwettkampfsport erfordert einen Startpass. Der BSN stellt diesen für Sportler seiner Mitgliedsvereine aus. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
• Untersuchungsbogen für die jeweilige Behinderung
• Sport-Gesundheits-Pass (erhältlich im BSN)
• zwei Passbilder
Bitte wählen Sie die entsprechende Behinderungsart aus
1. Mit dem DBS-Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den DBS-Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. DBS-Untersuchungsbogen, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.
4. Der BSN erstellt den Startpass.
5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen.
1. Mit der Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt die Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung aus (kann auch durch Leiter/-innen des Wohnheims, der Werkstätte oder der Schule ausgefüllt werden)
3. Der Arzt bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass
4. Klassifizierungsskala, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.
5. Der BSN erstellt den Startpass.
6. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen
1. Mit dem augenärztlichen Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den augenärztlichen Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. Augenärztlichen Untersuchungsbogen, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.
4. Der BSN erstellt den Startpass.
5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen (Zeitpunkt entscheidet der Arzt).
1. Mit dem funktionellen Untersuchungsbogen für Nationale Spiele, dem Messblatt (je nach Behinderung) und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den funktionellen Untersuchungsbogen und das Messblatt aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. Funktionellen Untersuchungsbogen, Messblatt, Sport-Gesundheits-Pass und zwei Passbilder beim BSN einreichen.
4. Der BSN erstellt den Startpass.
5. Der Sportler muss seine Sporttauglichkeit jährlich über die im Sport-Gesundheits-Pass dokumentierte ärztliche Untersuchung nachweisen.
Hier müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden
- „Fachärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Haftungserklärung“
- „Sportfähigkeit für Endoprothesenträger"
Vereinswechsel
Ein Vereinswechsel ist dem BSN umgehend mitzuteilen.