11.08.2020

Die DRVen erhöhen die Vergütung vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020

Rechts im Downloadbereich finden Sie ein Schreiben, mit dem wir die Vereine über die Gewährung eines pauschalen Zuschlags durch die Träger der Rentenversicherung in Bezug auf den Rehabilitationssport und das Funktionstraining informieren möchten.
Die DRV schreibt dazu "Wir freuen uns, nun auch einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Belastungen für Ihre Vereine und Therapiegruppen leisten zu können."

Der Zusatz-Betrag gilt dann für alle in der Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachten Leistungen und muss entsprechend bei Rechnungsstellung geltend gemacht werden.
Er gilt für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Der Zuschlag wird nicht für telematischen (online-gestützen) Rehasport oder Funktionstraining gewährt.