Informationen

Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von den unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt:

Im § 64 des Sozialgesetzbuch IX ist das Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation festgeschrieben. Um einheitliche Grundsätze der Leistungserbringung festzulegen, wurde die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022" abgeschlossen.

Mit den Leistungsträgern auf Landesebene ist auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die "Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Funktionstrainings in Niedersachsen vom 01.01.2010 in der Fassung vom 01.01.2015" abgeschlossen worden.

Diese Texte finden Sie rechts unter der Überschrift "Die Vereinbarungen".