Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Aus- und Fortbildungsangebot des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e. V. kann unter dem Menüpunkt "Lehrgänge" eingesehen werden. Den Lehrgangsplan und die Richtlinien der Ausbildung finden Sie unter Downloads bzw. als ePaper in der Linkliste. Zu den Lehrgangsmaßnahmen des BSN sind folgende Hinweise wichtig.

Hinweise

Wichtig ist, dass die Meldung für Übungsleiter aus Mitgliedsvereinen nur über den Verein erfolgen sollte. Der Verein erhält nach der verbindlichen Anmeldung die Rechnung über die Lehrgangsgebühren. Wenn Lehrgangsplätze offen sind, können auch Interessenten aus Vereinen anderer Landesbehindertensportverbände oder Privatpersonen teilnehmen (siehe Lehrgangsgebühren). Bitte beachten Sie, dass der BSN alle Lehrgangseinladungen über www.dbs-ip.de abwickelt. Per Mail erhalten Sie den Zugangscode und finden auf unserer Plattform alle notwendigen Unterlagen zum jeweiligen Kurs.

Ausbildungslehrgänge

Der Teil „1“ des Ausbildungsblocks 10 entspricht dem Angebot P16 und ist für Sportlehrer, Gymnastiklehrer und Lizenzinhaber anderer Sportverbände eine Pflichtveranstaltung. Alle Anerkennungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Lehrgangsbroschüre. Die Ausbildungslehrgänge als Wochenmaßnahme beginnen immer montags um 10.00 Uhr und enden freitags gegen 13.00 Uhr. Anreise bei Wochenendveranstaltungen ist unterschiedlich (Freitag bis 17.30 Uhr bzw. bis 14.00 Uhr bei Teil "2" von Block 10) und enden am Sonntag gegen 13.00 Uhr. Es findet auch abends Unterricht statt (bis 21.00 Uhr). Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gewährt.

Fortbildungslehrgänge

Der BSN möchte sein Fortbildungsangebot nicht nur als Lizenzverlängerungsangebot verstanden wissen, sondern ist bemüht, immer wieder neue und interessante Themengebiete in Form von Wochenendmaßnahmen zu gestalten, die dann zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass jede Lehrgangsmaßnahme des BSN zur Verlängerung aller BSN-Lizenzen anerkannt wird. Es müssen insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. Jeder Teilnehmer eines Fortbildungslehrgangs erhält am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Im Einzelfall vermitteln wir die Teilnahme an Maßnahmen anderer Behindertensport-Landesverbände. Bitte beachten Sie, dass dann andere Lehrgangsgebühren erhoben werden (siehe Lehrgangsplan). Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gewährt. Anreise bei Wochenendveranstaltungen ist grundsätzlich Freitag bis 17.30 Uhr und enden sonntags gegen 13.00 Uhr. Es findet auch abends Unterricht statt (bis 21.00 Uhr). Bei 2-Tagesveranstaltungen ist die Anreise samstags bis 09.00 Uhr bzw. 10.00 Uhr und die Abreise erfolgt gegen 16.00 Uhr. Bei Tagesveranstaltungen ist mit einem Zeitraum von 09.30 Uhr bis 17.30 Uhr zu rechnen.

Lizenzausstellung/-verlängerung

Zum 1.1.2018 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für alle Sportverbände das Lizenzmanagement (LiMS) verpflichtend eingeführt. Bei Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang mit Lizenzabschluss beim BSN erfolgt ein Ausdruck der Lizenz (nur für die BSN-Mitgliedsvereine - Teilnehmer aus anderen Landesverbänden erhalten eine gleichwertige Bescheinigung, die sie bei der jeweiligen Geschäftsstelle einreichen müssen). Nach Ablauf der Gültigkeit kann mit dem Nachweis von mindestens 15 LE die Lizenz wieder neu ausgestellt werden. Für Übungsleiter, die in BSN-Mitgliedsvereinen tätig sind, wird dann wieder ein neuer Lizenzausdruck erstellt und per Mail verschickt. Jeder Übungsleiter kann sich im Bedarfsfall die Lizenz selbst ausdrucken. Wurde eine BSN-Veranstaltung zur Lizenzverlängerung besucht, reicht eine Mail mit der Bitte um Neuausstellung der Lizenz aus, da alle Lizenzdaten und Buchung von Veranstaltungen registriert sind. Der Übungsleiter muss nicht den "alten" Lizenzausweis zusenden. Wurde eine Fortbildung anderer Anbieter genutzt und es liegt eine Zusage auf Anerkennung der Maßnahme vor, so ist die Zusendung einer Kopie der Teilnahmebescheinigung - am besten per Mail - notwendig. Der BSN verlängert die Lizenzausweise erst im letzten Quartal der Gültigkeit, damit immer die zwei bzw. vier Jahre Gültigkeit erhalten bleibt. Bitte daher die Unterlagen nicht früher einreichen oder anfordern. Unter "Bildung/Downloads" ist ein Flyer zum LiMs hinterlegt.

Lehrgangsgebühren

Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Teilnehmern aus Mitgliedsvereinen des BSN und Interessenten, die nicht in einem Behindertensportverein oder -abteilung des BSN Mitglied sind.  Die Lehrgangsgebühren sind unter Downloads zu finden. Bei Übungsleitern aus anderen Bundesländern gilt die Kategorie nur, wenn die Anmeldung über die jeweilige Landesgeschäftsstelle erfolgt. Grundsätzlich kann sich jeder Interessent zu Lehrgängen melden. Eine Teilnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn noch Plätze innerhalb des Lehrgangskontingents frei sind. Die Meldungen von Mitgliedsvereinen werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr muss direkt nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Grundlage für die Zahlung ist die Lehrgangseinladung, die  ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt wird. Die Sportschulen berechnen grundsätzlich für Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht fristgerecht 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn absagen, den vollen Tagessatz, so dass der BSN aufgrund dieser Regelungen folgende Ausfallgebühren in Rechnung stellt. Für Lehrgangsabsagen, die nicht  21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-Geschäftsstelle mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Lehrgangsunterlagen

Der Verlag "Neuer Start GmbH" hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch "REHABILITATIONSSPORT" herausgegeben. Dieses Buch ist die Grundlage für die Ausbildung und gilt somit als Standardwerk. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. ausgegeben. Es ist daher wichtig, dass jeder Fachübungsleiter, der sich ausbilden lässt, dieses Buch besitzt. Der BSN geht davon aus, dass der Verein jedem tätigen Übungsleiter im Rehabilitationssport als Hilfe zur Qualitätssicherung ein Exemplar kauft. In regelmäßigen Abständen werden "Lehrbriefe" veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.

Einladungsverfahren

Wir laden jeden Lehrgang ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein. Hierzu wird jeder Teilnehmer auf der Internetplattform "www.dbs-ip.de" angelegt und der bzw. den Lehrgängen zugebucht. Auf der Plattform sind alle notwendigen Dokumente zum Download hinterlegt. Sie finden auf youtube ein Video, wie man sich auf der Plattform zurecht findet (http://youtu.be/hmdAwqdfJxE). Es werden keine Bestätigungen über den Erhalt der Lehrgangsanmeldung verschickt.

Datenschutz

Ein Übungsleiter gibt bei seiner Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung seine persönlichen Daten an. Pflichtfelder sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, ggf. BSN-Mitgliedsverein sowie Mailadresse. Zusätzliche Angaben sind Telefonnummern, Faxnummer, Assistenzbedarf, Übernachtung, Vorqualifikation. Weiterhin kann der Teilnehmer angeben, dass seine Adresse nicht weitergegeben werden soll. Die Pflichtdaten werden beim BSN in einer Datenbank gespeichert und finden Verwendung bei der Einladung zum Lehrgang. Zu den Lehrgangsunterlagen wird zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften eine Teilnehmerliste hinterlegt, auf der dann auch die Kommunikationsmöglichkeiten ausgewiesen sind (Ausnahme: Ein Teilnehmer hat angegeben, dass seine Daten nicht weitergegeben werden sollen, dann erscheint auf der Teilnehmerliste lediglich der Name des Teilnehmers). Der BSN wickelt die Einladungen zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen weitestgehend über die Internetplattform www.dbs-ip.de ab. Hier werden die Teilnehmer lediglich mit dem Namen und Mailadresse angelegt. Nur die Teilnehmer und Referenten/Lehrgangsleiter, die der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet wurden, haben Einsicht in die Unterlagen, dazu gehört auch die erstellte Teilnehmerliste. Wurde bei der Anmeldung vermerkt, dass die Adresse nicht weitergegeben werden soll, erscheint der Teilnehmer lediglich mit dem Namen. Für die Veranstaltungsorte werden „Gästelisten“ erstellt, sie beinhalten Name, Vorname, Adresse, Übernachtung ja/nein sowie über/unter 25 Lebensjahre für die Akademie des Sports in Hannover. Bei einer Anfrage bzgl. einer Vermittlung von Übungsleitern für die BSN-Vereine erstellen wir Listen mit den Kontaktdaten sowie Lizenzen (Profibereiche). Ausnahme siehe oben.
Bei einer erfolgreichen Ausbildung wird für den Übungsleiter ein DOSB-Lizenzausweis erstellt. Dazu werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Lizenzart (Rehabilitationssport mit dem jeweiligen Profil oder Breitensport Behindertensport), Erstausstellung, Datum gültig bis, eine Lizenznummer des DBS und des DOSB. Diese Daten werden in der BSN-Datenbank erfasst bzw. erstellt. Diese Lizenzdaten werden an den LandesSportBund Niedersachsen übermittelt. Damit erscheinen die Daten im LSB-Intranet, auf die Kreis-, Stadt- und Regionssportbünde zugreifen können, um pro Lizenzausweis für den Verein eine finanzielle Bezuschussung durchführen zu können. Der LSB übermittelt dann die Daten an das Lizenzmanagementsystem des DOSB (LiMS), dort werden dann die DOSB-Lizenznummern generiert und an den BSN zurück gespiegelt. Danach kann der Lizenzausweis erstellt werden.