Fragen & Antworten

Fragen und Antworten

Wo finde ich die Lehrgangsausschreibungen?

Auf der Homepage unter Bildung - Lehrgangsprogramm.

Ist in der gewünschten Fortbildungsveranstaltung noch ein Platz frei?

Bei der Auflistung steht „Lehrgang ausgebucht“ ein ja, wenn keine Plätze mehr frei sind. Ggf. können Nachrücker bei Absage anderer Teilnehmer noch einen Platz erhalten.

Wie lange ist eine Lizenz Rehabilitationssport gültig?

4 Jahre und endet immer 4 Jahre nach Ausstellungsdatum, bzw. 2 Jahre für das Profil „Innere Medizin“.

Was passiert, wenn meine Lizenz ungültig geworden ist?

Die Lizenz ruht. Es darf KEIN Rehabilitationssport angeboten werden, da eine gültige Lizenz eine Grundvoraussetzung für die Finanzierung durch die Kostenträger ist. Für eine Reaktivierung der Lizenz sind 15 Lerneinheiten nachzuweisen und die Lizenz ist wieder gültig, so dass Rehabilitationssport dann wieder durchgeführt werden darf. Ist eine Lizenz länger als 12 Monate ungültig, müssen insgesamt 30 Lerneinheiten zur Verlängerung nachgewiesen werden.

Werden auch andere Fortbildungen anderer Anbieter zur Verlängerung angerechnet?

Ja, wenn sie inhaltlich etwas mit Spiel, Sport und Bewegung oder Behinderung/ chronische Erkrankung zu tun haben und insgesamt die erforderlichen 15 LE zusammen kommen. Einmal kann dann die Lizenz verlängert werden, zur nächsten Verlängerung muss dann wieder eine Maßnahme beim BSN (oder den anderen Behindertensportlandesverbänden) besucht werden. Bitte ggf. vorher abklären lassen, ob der BSN die Veranstaltung anerkennt.

Kann ich mit einem weiteren Lizenzprofil meine vorhandene Lizenz verlängern?
Ja, es sind ja mehr als 15 LE.
Ich habe mehrere Lizenzen. Muss ich für jedes Profil eine Fortbildung nachweisen?
Nein, eine Fortbildung verlängert alle Lizenzausweise des BSN.
Ich habe schon eine Lizenz Rehabilitationssport. Wenn ich ein anderes Profil besuchen möchte, wo steige ich ein?
Direkt in dem Lizenzprofil. Der Block 10 muss nicht noch einmal absolviert werden.
Ich möchte mehr über das Lizenzsystem und die Inhalte der Ausbildung erfahren. Wo finde ich Unterlagen dazu?
In der Lehrgangsbroschüre, auf dieser Homepage unter Downloads sowie auf der Homepage des Deutschen Behindertensportverbandes. Hier können Sie ein PDF-Datei herunterladen, in der Sie die Richtlinien und einen Gegenstandskatalog finden.
Muss ich alle Lehrgangsteile bei der Ausbildung durchlaufen, wenn ich bereits Qualifikationen erworben habe?
Es werden staatlich anerkannte Berufsabschlüsse (Diplom-Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten, u. a.) für bestimmte Teile der Ausbildung anerkannt. Informationen hierzu finden Sie in der Lehrgangsbroschüre (Anerkennungstabelle).
Wie sieht es mit dem 1. Hilfe-Kurs aus?
Zum Lizenzerwerb gehört der Nachweis über den Besuch eines „Erste-Hilfe-Kurses“. Es müssen laut Richtlinien 9 Stunden sein. Ein Kurs wird anerkannt, wenn die Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre ist.
Ich habe eine Lizenz in einem anderen Bundesland oder anderen Anbieter (DBS-Akademie) erworben und bin nach Niedersachsen gezogen. Muss ich meine Lizenz umschreiben lassen?
Ja, da es für jedes Bundesland ein eigenes Nummernkontingent gibt.
Wann wird der Lizenzausweis erstellt?
Wenn alle notwendigen Lehrgangsmaßnahmen erfolgreich absolviert wurden und die Tätigkeit in einem Mitgliedsverein nachgewiesen wurde (einschl. 1. Hilfe und Hospitationen).