Abrechnung des Funktionstrainings
Grundsätzlich ist der Sportverein Partner der Leistungsträger, d.h. die Abrechnung des Funktionstrainings erfolgt direkt durch den Sportverein mit der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft.
Die Abrechnung muss seit 01.01.2015 elektronisch erfolgen. Bei Einreichung von Papierrechnungen dürfen die Leistungsträger bis zu 5% der Rechnungssumme einbehalten.
Der Verein kann sich eines Abrechnungsdienstleiters bedienen.
Für die Abrechnung benötigt der Verein ein Institutionskennzeichen. Dies kann formlos beantragt werden bei der
Arbeitsgemeinschaft IK, Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin.