Was regelt der § 64 SGB IX?

§ 64 SGB IX regelt ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unter anderem Krankengeld, Beiträge zur Sozialversicherung, ärztlich verordneten Rehabilitationssport, Funktionstraining, Reisekosten sowie Betriebs- und Haushaltshilfen umfassen.  

Hier findest du den § 64 SGB IX.

Dagmar Dabrat
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