Muss der Verein die Krankenkassen über seine Anerkennung als Rehabilitationssport-Gruppe informieren?

Mit den Krankenkassen ist vereinbart, dass der BSN quartalsweise über die anerkannten Rehabilitationssport-Gruppen informiert. Der BSN stellt gemeinsam mit den Kooperationspartnern den Krankenkassen quartalsweise eine Excel-Tabelle mit den aktuellen Daten zur Verfügung! Diese Tabelle kann nur so aktuell sein, wie die Datenbank des BSN. Daher unsere Bitte an alle Vereine: Teilen Sie uns möglichst schnell Veränderungen mit

Dagmar Dabrat
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