Gibt es Verjährungsfristen in der Abrechnung des Rehabilitationssport?

§10 Abs. 7: Bitte unbedingt beachten, dass der vdek eine Präzisierung zum zulässigen Abrechnungszeitraum aufgenommen hat: „Die erbrachten Leistungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der verordneten Leistung abzurechnen.“

Dagmar Dabrat
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