Die Abrechnung erfolgt halbjährlich auf vorgefertigten BSN-Formularen, jeweils zum 15. Januar und 15. August jeden Jahres.
Abrechnungsformulare Kinder/Jugendliche, Abrechnungsformular Fahrtkostenzuschüsse Kinder/Jugendliche, Abrechnungsformulare Erwachsene
Der Gerätezuschuss ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des BSN-Bewilligungsbescheides unter Vorlage der Originalrechnung mit Zahlungsnachweis, Inventarisierungsvermerk oder Inventarverzeichnis abzurufen.
Bei Bewilligungsbescheiden des letzten Quartals eines Jahres müssen die Zuschüsse bis zum 15.Januar des Folgejahres abgerechnet werden. Innerhalb dieser Frist nicht abgerufene Mittel verfallen.