Der Gerätezuschuss ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des BSN-Bewilligungsbescheides unter Vorlage der Originalrechnung mit Zahlungsnachweis, Inventarisierungsvermerk oder Inventarverzeichnis abzurufen.
Bei Bewilligungsbescheiden des letzten Quartals eines Jahres müssen die Zuschüsse bis zum 15. Januar des Folgejahres abgerechnet werden.
Innerhalb dieser Frist nicht abgerufene Mittel verfallen.