Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung durch das Aktionsprogramm erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung durch das Aktionsprogramm erfüllt sein?

 

Es muss eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen je Gruppe erreicht werden.

Die Gruppe muss durch eine/n für das Angebot qualifizierten DOSB-lizenzierten Übungsleiter*in mit gültiger Lizenz geleitet werden.

Der Verein muss die Gemeinnützigkeit für den beantragten Zeitraum nachweisen können.

Dagmar Dabrat
Office Management
+49 511 592 991 90
info@bsn-ev.de
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