Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung durch das Aktionsprogramm erfüllt sein?
Es muss eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen je Gruppe erreicht werden.
Die Gruppe muss durch eine/n für das Angebot qualifizierten DOSB-lizenzierten Übungsleiter*in mit gültiger Lizenz geleitet werden.
Der Verein muss die Gemeinnützigkeit für den beantragten Zeitraum nachweisen können.