Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der jeweiligen Ausbildung unterliegt der Einzelfallprüfung. Hierzu sind entsprechende Nachweise der Qualifikation im PDF-Format zur Prüfung schriftlich vorzulegen.
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