Die Zusage bzw. Absage hängt davon ab, ob bestehende Mietverträge fortgesetzt oder gekündigt werden.
Der Mietbeginn ist der 01.09. eines Jahres und Mietende ist der 31.08. eines Jahres.
Grundsätzlich haben Bundeskader Vorrang bei der Bewilligung.
Die Zusage bzw. Absage hängt davon ab, ob bestehende Mietverträge fortgesetzt oder gekündigt werden.
Der Mietbeginn ist der 01.09. eines Jahres und Mietende ist der 31.08. eines Jahres.
Grundsätzlich haben Bundeskader Vorrang bei der Bewilligung.