Was muss ich bei Unterbrechung einer Verordnung beachten?

Aktuell gibt es keine Frist für Unterbrechungen, nach der die Leistungsträger die Übungseinheiten nicht mehr vergüten.
Der Verein ist aber weiterhin berechtigt, Teilnehmende, die unregelmäßig zum Rehasport/Funktionstraining erscheinen, aus den Gruppen zu nehmen. Die bis dahin absolvierten Einheiten können dann natürlich abgerechnet werden.
Mit den Primärkassen ist dazu folgendes vereinbart:
“Bei dreimaliger, nichtbegründeter Unterbrechung des Funktionstrainings ist der Leistungserbringer berechtigt, das Funktionstraining abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen (siehe auch Anlage 2 der Rahmenvereinbarung zur regelmäßigen Teilnahme). (§5, Nr. 7 der Vereinbarung)”

Dagmar Dabrat
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