Aktuell gibt es keine Frist für Unterbrechungen, nach der die Leistungsträger die Übungseinheiten nicht mehr vergüten.
Der Verein ist aber weiterhin berechtigt, Teilnehmende, die unregelmäßig zum Rehasport/Funktionstraining erscheinen, aus den Gruppen zu nehmen. Die bis dahin absolvierten Einheiten können dann natürlich abgerechnet werden.
Mit den Primärkassen ist dazu folgendes vereinbart:
“Bei dreimaliger, nichtbegründeter Unterbrechung des Funktionstrainings ist der Leistungserbringer berechtigt, das Funktionstraining abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen (siehe auch Anlage 2 der Rahmenvereinbarung zur regelmäßigen Teilnahme). (§5, Nr. 7 der Vereinbarung)”