Muss der Verein für die Teilnehmer am Rehabilitationssport eine Unfallversicherung abschließen?

Ja, dies schreibt die Rahmenvereinbarung zwingend vor. D. h. der Verein muss sicherstellen, dass für die Teilnehmer am Rehabilitationssport eine Unfallversicherung abgeschlossen ist. Die Teilnehmer, die Vereinsmitglied geworden sind, sind abgesichert, für die Nichtvereinsmitglieder muss eine separate Unfallversicherung abgeschlossen werden. Der BSN bietet eine solche Versicherung in Kooperation mit der ARAG als Pauschalversicherung an! Weitere Informationen hierzu gibt die BSN-Geschäftsstelle.

Dagmar Dabrat
Office Management
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