Die Lizenzinhaber*innen müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Fortbildungen mit einem Umfang von insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (insgesamt maximal 8 LE online) absolvieren und den entsprechenden Nachweis zur Lizenzverlängerung selbstständig beim BSN einreichen. Die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände werden bundesweit für die Verlängerung der Lizenzen anerkannt. Bei Interesse an externen Fortbildungen ist mit dem Ressort Bildung vorab zu klären, inwiefern die externe Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden kann.
Eine Lizenz kann erst sechs bis acht Wochen vor Ende der Gültigkeit verlängert werden und nur dann, wenn zudem die Mitgliedschaft/Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des BSN angezeigt ist.