Aktionsprogramm "Ausbreitung des Behindertensports"
Kurz-Informationen zum Aktionsprogramm
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bezuschusst über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) Maßnahmen von Vereinen zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen.
Antragsberechtigte sind Vereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. Diese Vereine können Zuschüsse erhalten für:
1. die Neugründung von Behinderten-Sportvereinen/-abteilungen
2. die Erweiterung des Sportangebotes bestehender Vereine
– durch Einrichtung von eigenständigen Übungsgruppen
– für neue Zielgruppen (mit Ausnahme von Wirbelsäulengeschädigten und Personen mit chronischem Gelenkrheuma) im Behindertensport, z. B.:
– Herz-/Kreislaufgeschädigte
– an Diabetes erkrankte
– an Asthma erkrankte
– Krebsbetroffene
– Menschen mit geistiger Behinderung
– Osteoporose-Betroffene
3. die Gründung von inklusiven Sportgruppen
4. die Gründung von Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auch in Kooperation mit Förderschulen.
Die Voraussetzungen für die Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen finden Sie rechts im zweiten blauen Kasten.
Im Rahmen der Förderung können z. B. für die Beschaffung von Sportgeräten lt. Richtlinien und z. B. 50 Übungseinheiten (ÜE) für die Beschäftigung einer für das Angebot qualifizierte Übungsleiterin bzw. eines für das Angebot qualifizierten Übungsleiters mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst werden.
Ergänzende Fördermöglichkeiten sind ebenfalls in den o. g. Richtlinien aufgeführt.
Richtlinien, Hinweise, Antrag, ...
Rechts im zweiten blauen Kasten finden Sie alle notwendigen Unterlagen zum Aktionsprogramm.