Vereinsförderung: Partnervereine des Leistungssports (PVL)

DIE FÖRDERMITTEL FÜR DIESES PROJEKT SIND AUSGESCHÖPFT!

Die Mittel für die Jahre 2023/2024 sind ausgeschöpft.
Wir informieren zu gegebener Zeit, ob ab 2025 wieder Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Mittelabruf und Nachweisführung

Mittelabruf

Die Fördersumme verbleibt bis zum Nachweis abrechnungsfähiger Kosten beim BSN.

Zur Abrechnung ist ausschließlich das BSN-Formular zum Mittelabruf für PVL zu verwenden (s. Downloadliste).

Bei allen Nachweisen sind die Zahlungsbelege in Kopie einzureichen.

Nachweisführung

Sämtliche Originalabrechnungsunterlagen sind zu Prüfzwecken von Ihrem Verein zehn Jahre aufzubewahren und verfügbar zu halten (§ 147 Abs. 3 AO).

Ihr Verein ruft die Mittel spätestens vier Wochen nach Ende der Anerkennung ab. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Erstattung.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.