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Grundsätzliches zum Rehabilitationssport

Im § 64 des Sozialgesetzbuch IX ist der Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation festgeschrieben. Um einheitliche Grundsätze der Leistungserbringung festzulegen, wurde die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011" abgeschlossen.

Mit den unterschiedlichen Kostenträgern sind auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung Verträge und Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene abgeschlossen worden:

1. Bundesvereinbarung mit dem vdek

2. Vereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

3. Abkommen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

4. Vereinbarung mit den unterschiedlichen niedersächsischen Kassen und die Erläuterungen 

Diese Texte finden Sie rechts im Downloadbereich.

Wichtige Links z. B. zum ICD-Schlüssel s. u.!