Abrechnung des Funktionstrainings

Die Abrechnung des Funktionstrainings

Grundsätzlich ist der Sportverein Partner der Leistungsträger, d.h. die Abrechnung des Funktionstrainings erfolgt direkt durch den Sportverein mit der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft.

Die Abrechnung erfolgt seit 01.01.2015 elektronisch.

Für die Abrechnung benötigt der Verein ein Institutionskennzeichen.Dies kann formlos beantragt werden bei der
Arbeitsgemeinschaft IK, Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin

Zur elektronischen Abrechnung finden Sie Informationen direkt im Anschluss!

elektronische Abrechnung

Eine "Papierabrechnung" ist grundsätzlich möglich, ab 01.01.2015 ist die elektronische Abrechnung mit den Ersatzkassen, ab 01.10.2018 mit den Primärkassen verpflichtend. Dies bedeutet, dass ab diesen Terminen bis zu 5% von der Rechnungssumme einbehalten werden können. Ausnahme sind die Rentenversicherungen und die Berufsgenossenschaften.

Die Partner des BSN, mit denen besondere Konditionen vereinbart wurden, sind:

DMRZ

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum hat der BSN eine neue Vereinbarung geschlossen. Die Konditionen können über die BSN-Geschäftsstelle angefordert werden. Die aktuelle Info des DMRZ finden Sie hier.

Optadata

Die opta data Gruppe bietet seit 1970 Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Abrechnung, Software, Beratung und Marketing für Leistungserbringer im Gesundheitswesen an. Auch zahlreiche Einrichtungen für den Rehasport zählen zu den über 22.000 Kunden des Essener Familienunternehmens. Etwa 1.900 Mitarbeiter an zwölf Standorten engagieren sich täglich dafür, dass die Kunden in ihrer Arbeit entlastet werden. Als Partner des BSN bietet die opta data günstige Konditionen (1,34 %) für die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Datenträgeraustausch.

nord-IT-systeme GmbH

Die nord-IT-systeme GmbH (NIS) stellt eine Kauf- bzw. Cloudversion seiner Verwaltungs- und Abrechnungssoftware für Vereine zur Verfügung.

Es fallen hierbei keine weiteren Abrechnungsgebühren je Rezept an. Damit ist die Software für Vereine mit einem mittleren bis hohen Krankenkassen-Abrechnungsvolumen optimal einsetzbar.
Als Mitglied des BSN erhalten Sie 20% Rabatt auf den regulären Verkaufspreis.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nord-it-systeme.de/branche_leistungserbringer.html.

Reha-Fit

Reha-Fit stellt den Mitgliedsvereinen des BSN eine Verwaltungs- und Abrechnungssoftware zur Verfügung und stellt 1% der Abrechnungssumme + 19% Mwst in Rechnung.
Die Abrechnung gegenüber den Kostenträgern mittels Reha-Fit erfolgt über einen Abrechnungsdienstleister, dessen Schnittstelle in Reha-Fit zur Verfügung steht.
Für welche Abrechnungsdienstleister diese Schnittstelle bereits zur Verfügung steht, kann bei Reha-Fit tagaktuell erfragt werden. Die Konditionen variieren je nach Anbieter zwischen 0,8 bis 1,6 Prozent.

Abrechnung in Papierform

Abrechnung in Papierform

1. "Verordnung"
Ein "Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining" muss vorliegen (Vordruck Muster 56 beim Arzt). Jeder Vertragsarzt kann diese Verordnung ausstellen. Versicherte der Rentenversicherung erhalten aus der Klinik den Verordnungsvordruck "G0850".

2. Genehmigung
Diesen Antrag müssen sich die Teilnehmenden vom zuständigen Leistungsträger vor Beginn der Maßnahme ´Funktionstraining` (und damit natürlich auch vor der Abrechnung) genehmigen lassen. Der Verordnungsvordruck "G0850" der Rentenversicherung ist gleichzeitig Kostenzusage!

3. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden am Funktionstraining müssen ihre Teilnahme auf der Teilnahmebestätigung durch Unterschrift bestätigen. Nur die so aufgelisteten Sportstunden können abgerechnet werden. Die Teilnahmebestätigung für die  Rentenversicherungen erfolgen auf eigenen Formularen.

4. Abrechnung
Der Verein stellt die Übungseinheiten für jeden Teilnehmenden dem jeweiligen Leistungsträger in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Teilnahmebestätigung. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Erfüllung des bewilligten Leistungsumfangs. Der Verein kann je nach Kassenart Zwischenabrechnungen verlangen:  Jeweils nach sechs Monate bzw. bei de vdek - Kassen jeweils zum 30.06. und 31.12.. Mit der ersten Abrechnung muss das Original der Verordnung mit der Original-Teilnahmebe­stä­ti­gung eingereicht werden, ab der zweiten sind Kopien der Verordnung mit den Original-Teilnahmebe­stä­ti­gungen einzureichen.
Das bedeutet: Unbedingt Kopien der Verordnung erstellen!