06.06.2020

Lockerungen für Sportangebote: Hallenbäder dürfen öffnen

Neue Verordnung des Landes mit Lockerungen für den Sport

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen beschreibt auch Lockerungen für den Sport in Sporthallen: siehe unter §1 (8), Seite 4.
Auch die Umkleiden, Dusch- und Waschräume können jetzt wieder genutzt werden!

Für den Sport im Wasser wurden ebenfalls Änderungen beschlossen: Alle Schwimmbäder dürfen wieder unter Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen öffnen: siehe unter §2 o, Seite 21. Der Betreiber entscheidet aber letztendlich über die tatsächliche Öffnung.