23.09.2020

Änderungen bei Verordnungen

Zwei Krankenkassen haben über Änderungen informiert

Regelungen der DAK zu Verordnungen

Die DAK informiert, dass eine händische Unterschrift eines Mitarbeitenden der DAK auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) nicht erforderlich ist.
Ein elektronischer Stempel „DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.

Auch das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.

 

Regelung BKK Mobil Oil

Die BKK Mobil Oil informiert, dass ihre Versicherten die genehmigte Verordnung in digitalisierter Form erhalten. Diese entspricht dem Original und reicht als Anspruchsnachweis in den Abrechnungsunterlagen aus.
Eine beispielhafte Ansicht finden Sie hier.