23.09.2020
Änderungen bei Verordnungen
Zwei Krankenkassen haben über Änderungen informiert
Regelungen der DAK zu Verordnungen
Die DAK informiert, dass eine händische Unterschrift eines Mitarbeitenden der DAK auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) nicht erforderlich ist.
Ein elektronischer Stempel „DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.
Auch das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.
Regelung BKK Mobil Oil
Die BKK Mobil Oil informiert, dass ihre Versicherten die genehmigte Verordnung in digitalisierter Form erhalten. Diese entspricht dem Original und reicht als Anspruchsnachweis in den Abrechnungsunterlagen aus.
Eine beispielhafte Ansicht finden Sie hier.