24.07.2020

Aktuelle Info zum Umgang mit Verordnungen

Der BSN hatte am 25.03.2020 mit seiner Info u.a. zum Genehmigungsverfahren im Rehabilitationssport und Funktionstraining informiert.

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings inzwischen aufgehoben wurden und damit die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs möglich ist, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

Es bedarf also keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Und es spielt keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.

 

Die "FAQs zum Umgang mit Verordnungen" vom 26.06.2020 werden zeitnah aktualisiert!