Rehabilitationssport

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Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von den Leistungsträgern anerkannt

Nach § 64 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch

... ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, ....

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Und zu Berichten von Vereinen, die die neuen Regelungen nutzen, geht es hier und hier.

Fragen und Antworten

Fachausschuss Rehabilitationssport
Stellvert.in d. Präsidenten/Rehasport/BGB-Vorstand
Dr. Vera Jaron
Mitglied Fachausschuss
Jörn Lucas
c/o MTV Treubund Lüneburg, Uelzener Str. 90
21335 Lüneburg
Mitarbeiter Rehasport/Fkttr/Vereinsservice
Kai Schröder
0511/59 2991-73
schroeder@bsn-ev.de
Ressortleiter Rehasport/Fkttr/Vereinsservice
Sven Koerner
0511/59 2991-74
koerner@bsn-ev.de