Abrechnung

Abrechnung des Rehasports

Grundsätzlich ist der Verein Partner der Leistungsträger.

Es gibt unterschiedliche Wege zur Abrechnung:

Abrechnung in Papierform

1. "Verordnung"

Ein "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport" muss vorliegen (Vordruck Muster 56 beim Arzt). Jeder Vertragsarzt kann diese Verordnung ausstellen. Versicherte der Rentenversicherung erhalten aus der Klinik den Verordnungsvordruck "G850".

2. Genehmigung

Diesen Antrag müssen sich die Teilnehmenden vom zuständigen Leistungsträger vor Beginn der Maßnahme ´Rehabilitationssport` (und damit natürlich auch vor der Abrechnung) genehmigen lassen. Der Verordnungsvordruck "G850" ist gleichzeitig Kostenzusage!

3. Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmenden am Rehabilitationssport müssen ihre Teilnahme auf der Teilnahmebestätigung durch Unterschrift bestätigen. Nur die so aufgelisteten Sportstunden können abgerechnet werden. Für die Abrechnung mit den Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften gelten eigene Formulare.

Die Felder "Angebotsnummer" (rechts oben auf Seite 1) und "Rechnungsnummer" (auf der Rückseite unten rechts) sind freiwillig zu nutzende Felder!

4. Abrechnung

Der Verein stellt die Übungseinheiten für jeden Teilnehmenden dem jeweiligen Leistungsträger in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Teilnahmebestätigung. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Erfüllung des bewilligten Leistungsumfangs. Der Verein kann je nach Kassenart Zwischenabrechnungen verlangen:  Jeweils nach sechs Monaten bzw. zum 30.6./31.12..Mit der ersten Abrechnung muss das Original der Verordnung eingereicht werden, ab der zweiten sind Kopien der Verordnung mit den Original-Teilnahmebe­stä­ti­gungen einzureichen.
Das bedeutet: Unbedingt Kopien der Verordnung erstellen!

elektronische Abrechnung

Grundsätzlich ist die "Papierabrechnung" weiterhin möglich. Die Leistungsträger können dann bis zu 5% Abzüge vornehmen.

Vor diesem Hintergrund ist ab 01.01.2015 die elektronische Abrechnung mit den vdek-Kassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse [TK], DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse [KKH], HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse) und ab 01.10.2018 auch mit allen anderen Leistungsträgern verpflichtend.

Informationen vom BSN finden sie rechts im Downloadbereich.

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum, nord-IT, optadata, und Reha-Fit wurden besondere Konditionen vereinbart.

Die Partner

DMRZ

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) besteht eine neue Kooperationsvereinbarung. Die Konditionen können Sie über die BSN-Geschäftsstelle abfragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

DMRZ zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), hier "Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 der DS-GVO"

Die Vereine, die über das DMRZ abrechnen, finden den Vertrag zur Auftragsverarbeitung in ihrem jeweiligen Kundenzugang unten als Reiter "Auftragsverarbeitung".
Der "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" kann online abgeschlossen werden. Sobald der Verein auf "Vertrag abschließen" geklickt hat, wird der Vertrag automatisch gestellt und an die vom Verein hinterlegte E-Mailadresse gesendet.

opta data

Die opta data Gruppe bietet seit 1970 Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Abrechnung, Software, Beratung und Marketing für Leistungserbringer im Gesundheitswesen an. Auch zahlreiche Einrichtungen für den Rehasport zählen zu den über 22.000 Kunden des Essener Familienunternehmens. Etwa 1.900 Mitarbeiter an zwölf Standorten engagieren sich täglich dafür, dass die Kunden in ihrer Arbeit entlastet werden. Als Partner des BSN bietet die opta data günstige Konditionen (1,34 %) für die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Datenträgeraustausch.

opta data zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), hier "Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 der DV-GVO"

opta data wird seinen Kunden ab Anfang Mai einen entsprechenden Vertrag zur Verfügung stellen bzw. die grundlegenden Punkte in die AGB´s verankern. Hierzu werden die Kunden informiert und müssen dem im ersten Durchlauf  zustimmen. Sollte keine Reaktion des Kunden erfolgen wird in einer zweiten Informationsrunde der Kunde darüber informiert, dass die neuen AGB´s als gültig zu betrachten sind, sofern kein Widerspruch von Kundenseite vorliegt. Somit sind auch diejenigen  auf der Sicheren Seite, denen die Zustimmung „durchgegangen“ ist.
Sollten etwaige Informationen für die Teilnehmer am Rehasport in den einzelnen Übungsstätten per Aushang oder gesonderter Mitteilung notwendig sein, so kommen wir aktiv auf unsere Kunden zu.

Wir halten auch eine kostenlose Hotline bereit an die sich unsere Kunden direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden können: 0800 / 8 338 700

 

nord-IT-systeme GmbH

Die nord-IT-systeme GmbH (NIS) stellt eine Kauf- bzw. Cloudversion seiner Verwaltungs- und Abrechnungssoftware für Vereine zur Verfügung.
Es fallen hierbei keine weiteren Abrechnungsgebühren je Rezept an.
Damit ist die Software für Vereine mit einem mittleren bis hohen Krankenkassen-Abrechnungsvolumen optimal einsetzbar.

Als Mitglied des BSN erhalten Sie 20% Rabatt auf den regulären Verkaufspreis.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.nord-it-systeme.de/Branche_Leistungserbringer.html.

Reha-Fit

Reha-Fit stellt den Mitgliedsvereinen des BSN eine Verwaltungs- und Abrechnungssoftware zur Verfügung und stellt 1% der Abrechnungssumme + 19% Mwst in Rechnung.

Die Abrechnung gegenüber den Kostenträgern mittels Reha-Fit erfolgt über einen Abrechnungsdienstleister, dessen Schnittstelle in Reha-Fit zur Verfügung steht.

Für welche Abrechnungsdienstleister diese Schnittstelle bereits zur Verfügung steht, kann bei Reha-Fit tagaktuell erfragt werden. Die Konditionen variieren je nach Anbieter zwischen 0,8 bis 1,6 Prozent.