Das Aus- und Fortbildungsangebot des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e. V. kann unter dem Menüpunkt "Lehrgänge" in zeitlicher Abfolge eingesehen werden. Eine Auflistung nach Ausbildung und Fortbildung finden Sie hier. Wenn Sie sich über die Richtlinien der Ausbildung und über den Gegenstandskatalog informieren möchten, klicken Sie bitte hier.
Zu den Lehrgangsmaßnahmen des BSN sind folgende Hinweise wichtig:
1. Allgemeine Hinweise
Wichtig ist, dass die Meldung für Übungsleiter aus Mitgliedsvereinen nur über den Verein erfolgen sollte. Der Verein erhält nach der verbindlichen Anmeldung (siehe Formblatt) die Rechnung über die Lehrgangskosten. Wenn Lehrgangsplätze offen sind, können auch Interessenten aus Vereinen anderer Landesbehindertensportverbänden oder Privatpersonen teilnehmen (siehe Lehrgangsgebühren).
2. Ausbildungslehrgänge
Der BSN bietet die Ausbildungsblöcke 10 nur als gemeinsame Kompaktlehrgänge an. Sportlehrer, Gymnastiklehrer und Lizenzinhaber anderer Verbände müssen am ersten Wochenendtermin (A) teilnehmen. Physiotherapeuten bekommen das zweite Wochenende (B) erlassen. Alle Anerkennungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Lehrgangsbroschüre. Die Ausbildungslehrgänge als Wochenmaßnahme beginnen immer montags um 10.00 Uhr und enden freitags gegen 13.00 Uhr (Ausnahme Teil C an Wocxhenenden verteilt). Anreise bei Wochenendveranstaltungen (Fortbildungen) ist grundsätzlich Freitag bis 18.00 Uhr und enden sonntags gegen 13.00 Uhr. Es findet auch abends Unterricht statt (bis 21.00 Uhr). Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gewährt.
3. Fortbildungslehrgänge
Der BSN möchte sein Fortbildungsangebot nicht nur als Lizenzverlängerungsangebot verstanden wissen, sondern ist bemüht, immer wieder neue und interessante Themengebiete in Form von Wochenendmaßnahmen zu gestalten, die dann zur Lizenzverlängerung anerkannt werden.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass jede Lehrgangsmaßnahme des BSN zur Verlängerung aller BSN-Lizenzen anerkannt wird. Es müssen insgesamt mindestens 15 UE nachgewiesen werden.
Jeder Teilnehmer eines Fortbildungslehrgangs erhält am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung, die zur Lizenzverlängerung zusammen mit dem Übungsleiterausweis an die Geschäftsstelle des BSN geschickt werden muss. Am besten sollte dies ca. 2-3 Monate vor Ablauf geschehen.
Im Einzelfall vermitteln wir die Teilnahme an Maßnahmen anderer Behindertensport-Landesverbände. Selbstverständlich werden hierfür auch nur die sonst üblichen Lehrgangsgebühren erhoben, in denen alle bekannten Leistungen des BSN enthalten sind (Übernachtung, Verpflegung usw.). Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gewährt. Anreise bei Wochenendveranstaltungen ist grundsätzlich Freitag bis 18.00 Uhr und enden sonntags gegen 13.00 Uhr. Es findet auch abends Unterricht statt (bis 21.00 Uhr).
4. Lehrgangsgebühren
In der nachstehenden Tabelle sind die Lehrgangsgebühren verzeichnet, die bei der Meldung zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Teilnehmern aus Mitgliedsvereinen des BSN und Interessenten, die nicht in einem Behindertensportverein oder -abteilung des BSN Mitglied sind. Die Lehrgangsgebühren für Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen sind unter „A“, aus Nichtmitgliedsvereinen unter „B“ nachzulesen. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller anderen Behindertensport-Landesverbänden gilt die Kategorie „C“ bei den Lehrgangsgebühren nur, wenn die Anmeldung über die jeweilige Landes-Geschäftsstelle erfolgt. Grundsätzlich kann sich jeder Interessent zu Lehrgängen melden. Eine Teilnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn noch Plätze innerhalb des Lehrgangskontingents frei sind. Die Meldungen von Mitgliedsvereinen werden bei der Platzvergabe bevorzugt.
Ab 2008:
UE Tage A B C
15 2 € 50,00 € 300,00 € 150,00
45 5 € 100,00 € 600,00 € 350,00
Die Preise verstehen sich incl. 19 % MWSt. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr muss direkt nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Grundlage für die Zahlung ist die Lehrgangseinladung, die ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt wird. Die Sportschulen berechnen grundsätzlich für Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen, die nicht fristgerecht 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn absagen, den vollen Tagessatz, so dass der BSN aufgrund dieser Regelungen folgende Ausfallgebühren in Rechnung stellt. Für Lehrgangsabsagen, die nicht 21 Tage vor Lehrgangsbeginn der BSN-Geschäftsstelle mitgeteilt werden, sind Ausfallgebühren in Höhe der Lehrgangsgebühren zu zahlen.
5. Lehrgangsunterlagen
Der Verlag "Neuer Start GmbH" hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch "REHABILITATIONSSPORT" herausgegeben. Dieses Buch ist die Grundlage für die Ausbildung und gilt somit als Stan-
dardwerk. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. ausgegeben. Es ist daher wichtig, dass jeder Fachübungsleiter, der sich ausbilden lässt, dieses Buch besitzt. Der BSN geht davon aus, dass der Verein jedem tätigen Übungsleiter im Rehabilitations-
sport als Hilfe zur Qualitätssicherung ein Exemplar kauft.
In regelmäßigen Abständen werden "Lehrbriefe" veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.